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Das Wort Leasing leitet sich aus dem englischen "to lease" ab und bedeutet "überlassen, mieten". Die Überlassung eines wirtschaftlichen Vorteils bzw. die Nutzung eines Gebrauchs- oder Investitionsgutes gegen Entgelt stehen im Vordergrund. Für die Nutzer/innen ist das Eigentumsrecht in diesem Fall nebensächlich.
Kfz-Leasinggeschäfte verzeichnen seit Jahren hohe Wachstumsraten. Im Folgenden werden die Vor- und Nachteile und alle relevanten Eckdaten beschrieben.
| 1. | Erste Überlegungen zum Kraftfahrzeugleasing |
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Das Kfz-Leasing (Kraftfahrzeugleasing) ist eine Möglichkeit, mit geringen Eigenmitteln und ohne Eigentumserwerb ein Fahrzeug zu nutzen.
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Was spricht für das Leasen eines Fahrzeugs?
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Geringer Eigenmitteleinsatz: Trotz geringer Eigenmittel kann ein Fahrzeug genutzt werden. Die Nutzung ist flexibel und bedürfnisgerecht vereinbar. Hinweis für Unternehmen: Geleaste Fahrzeuge scheinen nicht in der Bilanz auf, da kein Eigentumsverhältnis vorliegt. Es kann daher ohne unmittelbare Verschuldung flexibel modernisiert werden.
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Kostenverteilung: Die entstehenden Kosten sind gleichmäßig über die Vertragslaufzeit verteilt. D. h., Liquidität wird geschont. Vorhandene Eigenmittel können z. B. stattdessen veranlagt werden oder bleiben.
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Planbarkeit: Die monatliche Leasingrate kann gemäß dem frei verfügbaren Einkommen vereinbart werden. Die monatliche Belastung ist somit regelmäßig und planbar.
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Verminderte Kosten: Nur die Differenz zwischen Anschaffungswert und dem Restwert des Fahrzeugs zuzüglich der Finanzierungskosten ist zu bezahlen. D. h., vor allem die Wertminderung ist kostenwirksam. Der Restwert ist abhängig von der Nutzungsdauer und Kilometerleistung
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Späterer Kauf möglich: Die Entscheidung, ob ein eigenes Fahrzeug gekauft werden soll, wird auf einen späteren Zeitpunkt (Vertragsende) verschoben.
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Rückgabe des Fahrzeugs: Die Rückgabe des genutzten Fahrzeugs per Vertragsende ist in der Regel von vornherein gegeben. Daher entsteht kein weiterer Aufwand für die Verwertung des Gebrauchtwagens.
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Günstigere Versicherungsverträge: Die Leasinggesellschaft ist selbst "Großabnehmer" bei Versicherungen und kann daher oft günstige Vertragskonditionen für Versicherungen anbieten. Manche Leasinggesellschaften bieten zusätzliche Serviceleistungen an: z. B. eine Reparaturabwicklung.
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Was ist persönlich gut zu überlegen?
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Barkauf bevorzugen: Sowohl das Leasen eines Fahrzeugs als auch eine Kreditfinanzierung sind aufgrund der Finanzierungskosten teurer als ein Barkauf.
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Gesamtbelastung berechnen: Im Leasingvertrag ist die Höhe der Gesamtbelastung zu prüfen. Diese kann bedingt für einen Vergleich der Finanzierungskosten einer Leasing- oder Kreditfinanzierung herangezogen werden.
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Kein Eigentumsstatus: Leasingnehmer/innen sind keine Eigentümer/innen eines Fahrzeugs.
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Längerfristige Bindung: Leasingnehmer/innen gehen mit einem Leasingvertrag eine längerfristige, wirtschaftliche Bindung ein.
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Finanzierungskosten: Für die Leistungen der Leasinggesellschaft sind Zinsen, Verwaltungskosten, Risikozuschläge und Gewinnzuschläge zu bezahlen. Vielfach sind Leasingnehmer/innen auch vertraglich verpflichtet, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen, d. h., es sind neben den zu bezahlenden Zinsen und Gebühren bzw. Finanzierungskosten noch weitere zusätzliche Kosten einzukalkulieren.
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Vertragsbedingungen vergleichen: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der Leasinggesellschaften sind unterschiedlich. Ein Vergleich lohnt sich, auch um das beste Angebot zu finden.
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| 2. | Die Eckpunkte des Leasinggeschäftes |
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Grundsätzlich kann zwischen dem Finanzierungs-Leasing und Operating-Leasing unterschieden werden: Kfz-Leasing-Verträge fallen in der Regel in die Kategorie des Finanzierungs-Leasings. Das Operating-Leasing entspricht eher einem Mietverhältnis und zeichnet sich durch kürzere Vertragslaufzeiten aus.
Im Folgenden wird vor allem auf das Finanzierungsleasing für Fahrzeuge eingegangen. Geleast werden können alle Arten von Fahrzeugen wie PKWs, Kombi-Fahrzeuge, LKWs, Motorräder, Sonderfahrzeuge, Autobusse, usw. In der Regel werden Fahrzeuge fabriksneu verleast. Ein Leasinggeschäft kommt folgendermaßen zustande:
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Dreiecksverhältnis der Vertragspartner: An einem Leasinggeschäft sind drei Vertragspartner beteiligt. Im Detail gestaltet sich dieses Dreiecksverhältnis folgendermaßen:
Die Leasingnehmer/innen (Kund/innen) sind Privatpersonen oder Unternehmen. Sie wählen bei einem Verkäufer (Autohändler) ein Fahrzeug aus und verhandeln den Kaufpreis bzw. den Einbau von Zubehör. Die Leasinggesellschaft (Leasinggeberin) finanziert bzw. kauft das Fahrzeug vom Lieferanten (Kaufvertrag) und wird somit zum Eigentümer. Mit dem/der Leasingnehmer/in wird nach Einigung auf ein Angebot ein Leasingvertrag abgeschlossen. Die Leasinggesellschaft überlässt diesem dann das ausgesuchte Fahrzeug für einen vertraglich fixierten Zeitraum (Leasingdauer).
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Angebotsphase und Kaufpreis: Hat ein Leasingnehmer/in beim Lieferanten also ein Fahrzeug ausgesucht, kann er bei der Leasinggesellschaft ein Angebot einholen.
Für die Kalkulation des Leasingentgeltes ist der endgültig ausgehandelte Kaufpreis, d. h. der Listenpreis abzüglich eines Nachlasses bzw. Rabattes, die Grundlage. Dieser kann vom/von der Leasingnehmer/in ausgehandelt werden. Ein Angebot umfasst folgende zentrale Punkte:
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Leasingdauer: Je nach Kundenbedürfnis wird diese mit der Leasinggesellschaft festgelegt. Für Fahrzeuge sind es meistens 36 oder 48 Monate.
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Effektiver Jahreszinssatz: Dieser ist verpflichtend anzugeben, um ein Leasingangebot besser mit einem Kreditangebot vergleichen zu können. Er drückt die tatsächlichen Gesamtkosten als jährlichen Prozentsatz des Gesamtkreditbetrages aus.
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Restwert: Dies ist der voraussichtliche Verkaufswert per Vertragsende. Er ist abhängig von der Nutzungsdauer und Kilometerleistung.
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Eigenleistungen: Diese reduzieren die monatlichen Leasingraten und können als Depotzahlung bzw. Entgeltvorauszahlung erfolgen. In der Regel sind aber keine Eigenmittel notwendig.
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Entspricht das Angebot einer Leasinggesellschaft den Vorstellungen eines Leasinginteressenten bzw. einer Leasinginteressentin, dann kann ein Leasingantrag gestellt werden. Eine Bindung an ein Angebot von 6 Wochen oder länger ist unzulässig.
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Bonitätsprüfung: Vor Antragsannahme prüft die Leasinggesellschaft die Zahlungsfähigkeit (Bonität) der künftigen Leasingnehmer/innen. Dieses Bewilligungsverfahren soll zeigen, ob ein/e Leasingnehmer/in den Zahlungsverpflichtungen, insbesondere der Bezahlung der monatlichen Leasingrate, nachkommen kann. Privatpersonen haben einen Einkommensnachweis zu erbringen. Ebenso wird im Kleinkreditkataster recherchiert. Fällt die Bonitätsprüfung positiv aus, kann ein Leasingvertrag abgeschlossen werden.
Hinweis für Unternehmen: Im Zuge der Bonitätsprüfung wird eine Handelsauskunft eingeholt und mitunter auch ein Jahresabschluss verlangt.
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Leasing- und Kaufvertrag: Nach Annahme des Leasingantrages wird ein Kaufvertrag mit dem Lieferanten (Autohändler/in) abgeschlossen. Die Auslieferung des Fahrzeugs erfolgt in der Regel direkt an den/die Leasingnehmer/in. Diese/r übernimmt das Fahrzeug im Namen und Auftrag der Leasinggesellschaft. Damit wird deren Eigentum begründet.
Der/die Leasingnehmer/in übermittelt der Leasinggesellschaft eine Übernahmebestätigung und die Fahrzeug-Genehmigungsdokumente. Damit wird die Bezahlung des Kaufpreises an den Lieferanten seitens der Leasinggesellschaft ausgelöst. Gleichzeitig ist dies in der Regel der Beginn des Leasingvertrages. Leasingnehmer/innen scheinen im Zulassungsschein als Zulassungsbesitzer auf. Es wird darin aber auch vermerkt, dass es sich um ein Leasingfahrzeug handelt.
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Rechte und Pflichten der Vertragspartner: Die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Leasinggesellschaft regeln die Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Grundsätzlich wird eine unkündbare Grundmietzeit vereinbart. Weitere wichtige Bestimmungen sind:
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Für Leasingnehmer/innen: An die Leasingnehmer/innen werden eigentümerähnliche Risiken und Pflichten übertragen. Das gewünschte Fahrzeug kann zwar frei ausgewählt werden. Damit übernehmen sie aber auch das Risiko für die Auswahl des passenden Autos und einen angemessenen Preis (Sach- und Preisgefahr).
Leasingnehmer/innen haben volle Gewährleistungsrechte, d. h. auch das Recht auf Verbesserung und Austausch, wenn während der Leasingdauer ein Fehler auftritt, der auf einen anfänglichen Mangel zurückgeführt werden kann. Wird dieses Recht verweigert, entsteht ein Recht auf Preisminderung oder auf Aufhebung des Vertrages.
Das Gewährleistungsrecht besteht bis zur Fälligkeit der letzten Leasingrate, nicht aber für teurere Fahrzeuge ab ca. € 25.000,-- Barzahlungspreis, d. h. die Gewährleistungsfrist wird über die üblichen 2 Jahre hinaus verlängert. Diese Gewährleistungsansprüche müssen nicht selber oder auf eigene Kosten geltend gemacht werden. Leasingnehmer/innen haben keine Schadenersatzpflicht, wenn sie kein Verschulden trifft.
Leasingnehmer/innen sind prinzipiell verpflichtet, das Fahrzeug per Vertragsende zurückzugeben. Weiter haften sie dafür, dass das Fahrzeug bei Vertragsende dem kalkulierten Restwert entspricht. Für eine höhere Kilometerleistung bzw. für eine übermäßige Beanspruchung oder Abnutzung sind Nachzahlungen zu leisten. Für angefangene Monate dürfen Leasingraten nur aliquot verrechnet werden. Einbauten und Veränderungen müssen per Vertragsende nicht kostenlos in das Eigentum der Leasinggeber/in übertragen werden.
Sie verpflichten sich zur pfleglichen und verkehrsüblichen Behandlung des Fahrzeugs und sind für alle Versicherungs-, Instandhaltungs- und Reparaturkosten selbst verantwortlich. Das Fahrzeug ist im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten, d. h., die dazu erforderlichen Einzelteile sind zu beschaffen und von einer Vertrags-Werkstätte auszuwechseln.
Leasingnehmer/innen haben die rechtlichen Voraussetzungen wie den Abschluss einer Haftpflichtversicherung vorzunehmen und für die polizeiliche Meldung zu sorgen. In der Regel werden Leasingnehmer/innen dazu verpflichtet, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
Hinweis für Unternehmen: Unternehmen mit einem größeren Fuhrpark bzw. Leasingnehmer/innen mit guter Bonität können davon ausgenommen sein.
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Für die Leasinggeber/innen: Sie sind zivil- und steuerrechtlich die Eigentümer/innen im Leasinggeschäft. Daher tragen sie das Finanzierungsrisiko. Sie überlassen ein Fahrzeug (Leasingobjekt) einem/einer Leasingnehmer/in zur Nutzung während der vereinbarten Leasingdauer.
Leasinggeber/innen sind verpflichtet, den Leasingnehmer/innen ein mängelfreies Fahrzeug zu übergeben und einen ordnungsgemäßen Gebrauch am Fahrzeug zu verschaffen (Verschaffungspflicht).
Die Pflicht zur Mängelprüfung und Gewährleistung obliegt den Leasinggeber/innen. Sie kann nicht an die Leasingnehmer/innen abgetreten werden.
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| 3. | Die Leasingmodelle und der Restwert |
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Beim Kfz-Leasing wird üblicherweise mit einer Restschuld kalkuliert (Teilamortisationsvertrag). Diese entspricht in der Regel dem Restwert, d. h. dem voraussichtlichen Verkaufswert (Marktwert) des Fahrzeugs per Ende der vereinbarten Leasingdauer. Grundsätzlich kann zwischen folgenden Leasingmodellen unterschieden werden:
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Leasingmodelle: Diese unterscheiden sich insbesondere nach der Tilgungsart. Der Begriff Amortisation leitet sich aus dem französischen Begriff "amortir" ab und bedeutet "tilgen".
Für die beiden folgenden Modelle können Eigenleistungen wie Depot- und/oder Entgeltvorauszahlungen geleistet werden. Diese reduzieren die Finanzierungskosten der Leasinggesellschaft und sind mitunter verpflichtend. Für die Leasingnehmer/innen ergeben sich daraus niedrigere monatliche Leasingraten.
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Vollamortisationsverträge: Bei diesen "Full-Pay-Out"-Verträgen werden während der Vertragsdauer die Kosten für ein Fahrzeug beinahe getilgt. Meist beträgt der nicht-amortisierte Wert nur 1 bis 3 Leasingraten. D. h., über die monatlichen Leasingraten werden die nutzungsbedingte Wertminderung, Zinsen sowie Gebühren und die Restschuld abgedeckt. Oder anders ausgedrückt: Beinahe die gesamten Anschaffungs- und Finanzierungskosten werden amortisiert. Dieses Modell ist seltener, da die Kosten denen einer Kreditfinanzierung ähnlich sind.
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Teilamortisationsverträge: Diese sind die Regel beim Kfz-Leasing für Privatpersonen (Verbraucher/innen). Bei diesen "Restwert"-Verträgen wird zu Vertragsbeginn der voraussichtliche Marktwert des Fahrzeugs per Vertragsende kalkuliert (= Restwert). Dieser entspricht idealerweise der Restschuldhöhe per Vertragsende. D. h., über die monatlichen Leasingraten werden die nutzungsbedingte Wertminderung sowie Zinsen und Gebühren abgedeckt. Oder anders ausgedrückt: Ein Teil der Anschaffungskosten und die gesamten Finanzierungskosten werden amortisiert. Die Leasingrate ist im Vergleich zur Vollamortisation bei gleichen Finanzierungskosten und gleicher Leasingdauer niedriger.
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"Sale-and-Lease-Back"-Verträge: Bei dieser Sonderform verkauft ein/e bisherige Eigentümer/in ein Fahrzeug an eine Leasinggesellschaft zum Verkehrswert (Schätzgutachten zur wirtschaftlichen Restnutzungsdauer) und mietet es dann zurück.
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Restschuld: Per Vertragsende steht die Restschuld aus dem Leasingvertrag fest. Diese entspricht idealerweise dem kalkulierten Restwert des Fahrzeugs. D. h., der Marktwert am Ende der Leasingdauer sollte die Restschuld abdecken können. Bei Zurückstellung des Fahrzeugs entsteht ansonsten eine Nachzahlung für die Differenz zwischen dem kalkulierten höheren Restwert und tatsächlichen Marktwert.
Bei vorzeitiger Beendigung eines Leasingvertrages und Rückgabe des Fahrzeugs wird zur Berechnung der Zeitwert (der mögliche Verkaufserlös des Fahrzeugs zum Rückgabedatum) vom noch nicht bezahlten Leasingentgelt abgezogen. Es entsteht ein Verlust, da besonders in den ersten Jahren die höchste Wertminderung eintritt.
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Restwert: Der Restwert wird vor Vertragsbeginn von der Leasinggesellschaft aufgrund von Erfahrungswerten, der Leasingdauer, der voraussichtlicher Gesamt-Kilometerleistung, der Einsatzart und der Fahrzeugmarke kalkuliert. Er wird brutto (inklusive Umsatzsteuer) oder netto (plus Umsatzsteuer) angegeben.
Der Restwert sollte dem tatsächlichen Marktwert des Fahrzeugs per Vertragsende entsprechen und nicht überhöht angesetzt werden. Ein niedrigerer Restwert ergibt einen gewissen Puffer, auch um eventuell höhere Kilometerleistungen abzudecken.
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Verlauf Restwert-Kurve: Der Verlauf der Wertminderung verläuft nicht linear. Der Wertverlust ist generell in den ersten Jahren höher als in den folgenden Jahren. Die sogenannte Restwertkurve verläuft daher degressiv fallend, d. h., die Wertminderung wird von Jahr zu Jahr geringer.
Zu beachten ist, dass zu Vertragsbeginn über die Leasingrate mehr Zinsen als Kapital getilgt werden. Dies bedeutet: Je früher ein Ausstieg aus einem Leasingvertrag erfolgt, desto weniger Kapital wurde zurückbezahlt und desto höher sind die noch offenen Forderungen seitens der Leasinggesellschaft (Restschuld).
Die Wertminderung ist vor allem von der Leasingdauer und der Kilometerleistung abhängig. Eine besonders hohe Kilometerleistung verschiebt die Restwertkurve nach unten, d. h., die Wertminderung ist höher. Besonders wenig gefahrene Kilometer verschieben die Restwertkurve nach oben, d. h., die Wertminderung ist weniger hoch.
Leasinggeber/innen und Leasingnehmer/innen sind per Vertragsende gleichberechtigt an einem höheren oder niedrigeren Verkaufserlös zu beteiligen. Ist die Kilometerleistung per Vertragsende niedriger als vereinbart (höherer Restwert), stehen den Leasingnehmer/innen die Mehrerlöse zu. Denn umgekehrt bezahlen Leasingnehmer/innen die Differenz, wenn der Restwert niedriger als vereinbart bzw. als der Verwertungserlös ist.
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Die Leasingdauer wirkt sich auf die Höhe der monatlichen Leasingrate und den voraussichtlichen Restwert des Fahrzeugs aus. Kfz-Leasingverträge können eine festgelegte Grundmietzeit umfassen.
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Grundmietzeit: Das Leasingentgelt von Fahrzeugen mit einer Grundmietzeit wird aufgrund einer festgelegten Leasingdauer kalkuliert.
Hinweise für Unternehmen: Es gilt eine maximale Grundmietzeit von 60 Monaten für vorsteuerabzugsberechtigte Fahrzeuge und Motorräder, von 72 Monaten für Autobusse und von 84 Monaten für alle übrigen Fahrzeuge wie PKW, Campingbusse, usw. Während dieser Grundmietzeit ist eine Kündigungsmöglichkeit prinzipiell nicht vorgesehen.
Erklärung: Die Grundmietzeit liegt bei Teilamortisationsverträgen bei maximal 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von höchstens 8 Jahren. Bei Verträgen mit Vollamortisation beträgt diese mindestens 40 % und maximal 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
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Vertragsbeginn und -ende: Der Leasingvertrag beginnt mit der Annahme seitens der Leasinggesellschaft. Der Kfz-Leasingvertrag endet nach der Grundmietzeit, bei unbefristeter Vertragsdauer durch Kündigung. Nach Vertragsende kann das Fahrzeug zurückgegeben, gekauft oder weiter geleast werden. Vorab hat der Leasinggeber über das Restwertrisiko und die Art der Wertfeststellung bei Beendigung des Vertrages aufzuklären (§ 26 VKrG).
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Rückgabe: Die Rückstellung des Fahrzeugs per Vertragsende hat im vertragsgemäß vereinbarten Zustand und an einen zumutbaren Rückstellungsort zu erfolgen. D. h., es sollte eine der Leasingdauer entsprechende Abnutzung aufweisen und pfleglich behandelt worden sein.
Die Leasingnehmer/innen tragen das Risiko, wenn der Marktwert (mögliche Verkaufserlös) unter dem kalkulierten Restwert liegt. Dann ist die Differenz, z. B. aufgrund mehr gefahrener Kilometer als vereinbart, nachzuzahlen.
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Kauf: Das Fahrzeug kann per Vertragsende zum tatsächlichen Restwert gekauft werden. Es kann auch eine andere Person für den Kauf genannt werden. Ist vertraglich ein Andienungsrecht vereinbart, dann ist der/die Leasingnehmer/in verpflichtet, das Fahrzeug per Vertragsende zum festgelegten Restwert zu kaufen.
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Verlängerung: Das Fahrzeug kann per Vertragsende auch weiter geleast werden (Folge-Leasingvertrag). Auf Basis des Restwertes des Erstvertrages werden die weiteren Leasingraten kalkuliert.
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Vorzeitiges Vertragsende: Privatpersonen (Verbraucher/innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes) sind berechtigt, bestimmte Leasingverträge vorzeitig zu kündigen (§ 26 VKrG). Eine "angemessene" Reduzierung der Gesamtbelastung hat zu erfolgen. Hinweis für Unternehmen: Eine vorzeitige Kündigung ist nur einvernehmlich möglich.
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Vertragsauflösung seitens der Leasinggeber/in: Die Leasinggesellschaft kann bei Vorliegen von wichtigen Gründen und unter Setzung einer Nachfrist den Leasingvertrag vorzeitig auflösen. Solche wichtigen Gründe liegen u. a. vor, wenn die vereinbarte Leasingrate nicht bezahlt wird, der/die Leasingnehmer/in wiederholt gegen wichtige Vertragsbestimmungen verstößt, stirbt bzw. der Geschäftsbetrieb aufgegeben wird, das Fahrzeug vertragswidrig genutzt wird oder sich die wirtschaftlichen Verhältnisse verschlechtert haben. Z. B., wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig wird oder Konkurs anmeldet.
Bei Totalschaden bzw. Untergang oder Verlust (Diebstahl) des Fahrzeugs wird der Leasingvertrag ebenfalls vorzeitig beendet. Die offenen Forderungen der Leasinggesellschaft verringern sich um Versicherungsentschädigungen oder Verschrottungserlöse. Diese Forderungen sind umsatzsteuerfrei, da sie als "echter" Schadenersatz gelten. Darüberhinausgehende Kosten und Nachteile trägt der/die Leasingnehmer/in.
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Vertragsauflösung seitens Leasingnehmer/in: Möchten Leasingnehmer/innen den Leasingvertrag vorzeitig auflösen, muss mit einer Nachzahlung gerechnet werden. Der Auflösungsbetrag errechnet sich aus der Summe der noch offenen Leasingraten plus Zinsen, dem festgelegten Restwert und eventuell weiteren Kosten (z. B. Zahlungsrückstände, Bearbeitungspauschale, Abmeldungskosten, Transportkosten).
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| 5. | Das Leasingentgelt - Berechnung und Höhe der Leasingraten |
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Die Summe der Leasingraten, d. h. das Leasingentgelt, ist der Preis, den die Leasinggesellschaft für die Gebrauchsüberlassung eines Fahrzeugs verrechnet. Diese ist in der Regel monatlich in Form von Leasingraten von einem/einer Leasingnehmer/in zu entrichten. Gebühren werden in der Regel bar bzw. über eine höhere erste Leasingrate bezahlt.
Leasingnehmer/innen können zu Vertragsbeginn Eigenleistungen (Entgeltvorauszahlungen und/oder Depotzahlungen) erbringen, die zur Sicherstellung von Forderungen, z. B. Bezahlung der Leasingraten oder allfälliger Schäden, bzw. als Refinanzierungsbeitrag für die Leasinggesellschaft dienen. Ziel ist es, ein optimales Verhältnis zwischen Entgeltvorauszahlung (maximal 30 % des Anschaffungspreises), Depotzahlungen und Restwert zu finden.
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Berechnung der Leasingrate: Das Leasingentgelt wird aufgrund der Anschaffungs- und Finanzierungskosten kalkuliert und dann auf die vereinbarte Leasingdauer aufgeteilt.
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Anschaffungskosten, d. h. der tatsächliche Kaufpreis unter Berücksichtigung von Entgeltvorauszahlungen oder einer variablen Depotzahlung (Eigenleistungen).
Zu den Anschaffungskosten werden eventuell allfällige Transportkosten, zusätzlich bestelltes Zubehör, eventuelle Verzollungskosten oder Kosten für ein Schätzgutachten eines Gebrauchtwagens, die NoVA (Normverbrauchsabgabe) oder sonstige Kosten hinzugerechnet.
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Höhe des Restwertes, d. h. der voraussichtliche Verkaufspreis am Ende der Leasingdauer, der die Restschuld abdecken soll (vor allem bei einem Teilamortisationsvertrag).
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Kalkulatorischer Zinssatz, d. h. die anfallenden Zinsen entsprechend der Leasingdauer. Weitere Kosten wie Gebühren werden separat bezahlt, fließen aber in die Berechnung der Gesamtbelastung (Finanzierungskosten) mit ein.
Der Zinssatz kann an eine Zinsanpassungsklausel (Zinsgleitklausel) gebunden sein. D. h., wenn sich die Verhältnisse auf dem Kapitalmarkt ändern, kann die Leasinggesellschaft die Leasingrate aufgrund gestiegener Refinanzierungskosten erhöhen oder senken (meist von den Leasingnehmer/innen zu verlangen). Als Maßstab werden der EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) und/oder die SMR (Sekundärmarktrendite) herangezogen.
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Eigenleistungen: Diese können entweder in Form einer Barzahlung und/oder über den Eintauscherlös eines Gebrauchtwagens bis spätestens zur Fälligkeit der ersten Leasingrate aufgebracht werden.
Variable (Entgeltvorauszahlung) und/oder fixe Depotzahlungen (Kaution) werden zu Vertragsbeginn oder laufend geleistet:
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Fixes Depot: Diese Eigenleistung zu Vertragsbeginn dient der Sicherstellung von Forderungen und bleibt bis zum Vertragsende erhalten. Sie stellt eine Kaution dar und wird am Vertragsende zurückbezahlt. Eine andere Möglichkeit ist, diese am Vertragsende bei einem Kauf des Fahrzeugs gegenzuverrechnen. Eine Verzinsung des Depots kann verhandelt werden.
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Variables Depot: Diese Eigenleistung wird ebenfalls zu Vertragsbeginn erbracht. Es handelt sich um eine Entgeltvorauszahlung, die unverzinst bleibt und in der Berechnung des Leasingentgeltes berücksichtigt wird. Die Depothöhe verringert sich mit fortschreitender Vertragsdauer, d. h., die Eigenleistung wird während der Vertragslaufzeit nach und nach mit den Leasingraten anteilig verrechnet.
Eigenleistungen zu Vertragsbeginn verringern das Leasingentgelt und damit jene Summe, für die Zinsen bezahlt werden muss. Die monatliche Leasingrate ist daher niedriger als beim fixen Depot, abhängig von der Höhe der Depotzahlung.
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Anspardepots: Über die monatliche Leasingrate wird laufend auf ein Depot einbezahlt. Ziel ist es, per Ende der Leasingdauer einen bestimmten Betrag erreicht zu haben.
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Gebühren: An Gebühren sind mit der Rechtsgebühr für die Erstellung des Leasingvertrages (Urkunde) und einer Bearbeitungsgebühr zu rechnen.
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Vertragsgebühr: Die gesetzliche Rechtsgebühr für Bestandsverträge (Vertragsgebühr) beträgt 1 % des Brutto-Leasingentgeltes (inklusive Umsatzsteuer) oder 1 % des 3-fachen Jahreswertes bei unbestimmter Vertragsdauer. Die Vertragsgebühr wird von der Leasinggesellschaft direkt an das Finanzamt abgeführt.
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Bearbeitungsgebühr: Es kann auch eine einmalige Bearbeitungsgebühr für die Erstellung des Leasingvertrages verrechnet werden.
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Normverbrauchsabgabe: Der Käufer, d. h. die Leasinggesellschaft hat beim Kauf des Fahrzeuges die Normverbrauchsabgabe (NoVA) an den Verkäufer (Autohändler) zu bezahlen, dieser führt sie dem Finanzamt ab. Dabei handelt es sich um eine einmalige Abgabe, die vom Verbrauch (Benzin- und Dieselfahrzeuge bzw. Fahrzeuge mit anderen Kraftstoffarten) oder vom Hubraum (Motorräder) als Prozentsatz vom Netto-Kaufpreis berechnet wird.
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Höhe der Leasingrate: Die mögliche Höhe der Leasingrate hängt wesentlich vom monatlich frei verfügbaren Einkommen ab. Es ist auf eine ausreichende Liquidität zu achten, d. h., dass generell allen finanziellen Verpflichtungen jederzeit nachgekommen werden kann.
Der finanzielle Rahmen der Leasingnehmer/innen bestimmt daher die Leasingdauer, das Fahrzeugmodell, das Leasingmodell bzw. die Zahlung von Eigenleistungen und damit die Höhe der monatlichen Leasingrate wesentlich mit. Depotzahlungen können die monatlichen Leasingraten verringern.
Die monatlichen Leasingraten decken somit die Wertminderung eines Fahrzeugs, die Finanzierungskosten über die Zinsen und eventuell den voraussichtlichen Restwert ab (beim Vollamortisationsmodell). Grundsätzlich gilt: Je höher der angenommene Restwert ist, desto niedriger sind die Leasingraten und umgekehrt. Bzw. höhere Entgeltvorauszahlungen, eine längere Leasingdauer und niedrige Zinsen bewirken ebenso eine niedrigere monatliche Leasingrate.
Über die Leasingrate werden auch Zuschläge für die Verwaltung und den Vertrieb seitens der Leasinggesellschaft verrechnet. Es kann grundsätzlich eine fixe (ohne Zinsanpassungen) oder variable Leasingrate vereinbart werden. Unzulässig ist eine Erhöhung der Leasingraten für die ersten 2 Monate, wenn sie nicht dezidiert ausverhandelt wurde. Ebenso unzulässig sind Formulierungen zur Erhöhung einer Leasingrate, wenn nicht gleichzeitig auch Senkungen vorgesehen sind. Z. B. bei Änderung der Refinanzierungskosten für die Leasinggeber/innen oder der Bonität der Leasingnehmer/innen.
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Fälligkeit der Leasingraten: Die monatliche Leasingrate ist zu Beginn oder Ende der Zahlungsperiode zu leisten. Den Leasingnehmer/innen mit Zahlungsverzug werden in der Regel Verzugszinsen oder Einbringungskosten, sowie Inkassospesen in angemessener Höhe verrechnet.
Folgende Zahlungsweisen sind zu unterscheiden:
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vorschüssige Zahlungsweise (= zu Monatsbeginn). Die Zinsbelastung ist geringer und damit auch die Gesamtbelastung;
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nachschüssige Zahlungsweise (= Monatsende). Die Zinsbelastung ist höher und damit auch die Gesamtbelastung.
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| 6. | Die Entscheidung - Leasing oder Kredit |
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Kann ein Fahrzeug nicht bar gekauft werden und soll zwischen Leasingangeboten bzw. zwischen einer Leasing- oder Kreditfinanzierung entschieden werden, ist ein Vergleich der jeweiligen Gesamtbelastung vorzunehmen. Nur über den Vergleich der Leasingraten kann keine fundierte Entscheidung getroffen werden.
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Vergleich Gesamtbelastung: Die Gesamtbelastung für das Leasen eines Fahrzeugs setzt sich generell aus allen Zahlungen zusammen, die innerhalb der Leasingdauer (Vertragsdauer) geleistet werden. Fixe Depotzahlungen zählen nicht zur Gesamtbelastung, da sie per Vertragsende wieder zurückbezahlt werden.
Die Gesamtbelastung ergibt sich daher aus der Summe
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einer eventuellen Entgeltvorauszahlung bzw. einer Einzahlung auf ein variables Depot,
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der Summe der Leasingraten während der Leasingdauer (Leasingentgelt)
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Gebühren und sonstiger Kosten und
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dem Restwert
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Die Finanzierungskosten sind berechenbar, wenn der tatsächliche Kaufpreis (Barzahlungspreis) von der Gesamtbelastung abgezogen wird. Jene entgangenen Zinsen, die für die Veranlagung einer Depotzahlung bzw. Entgeltvorauszahlung angefallen wären, können zu den versteckten Finanzierungskosten gezählt werden. Hinzuzurechnen sind auch Nebenkosten wie die Kosten für die häufig verpflichtende Kasko-Versicherung.
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Gemeinsamkeiten Leasing und Kredit: Beide Finanzierungsmöglichkeiten führen zu Schulden, die zurückgezahlt werden müssen.
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Tilgung: Von der Bezahlung her ist das Leasinggeschäft ist mit einer Kreditfinanzierung, speziell mit einem Abstattungskredit, vergleichbar. Bei diesem werden der offene Betrag und die Kosten über monatliche Raten (Annuitäten) zurückgezahlt.
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Verpflichtungen aus Leasingverträgen sind wie Kreditverpflichtungen Schulden. Der/die Leasingnehmer/in ist gleich den Kreditnehmer/innen zur Bezahlung der Verbindlichkeiten (Leasingentgelt bzw. Kredit) verpflichtet. Ein Zahlungsverzug kann auch beim Leasinggeschäft zur Vertragslauflösung bzw. Fälligstellung des aushaftenden Betrages führen.
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Unterschiede Leasing und Kredit: Folgende wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Unterschiede sind zu erwähnen:
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Vertragspartner: Beim Leasinggeschäft sind drei Vertragspartner beteiligt: die Leasinggeberin (Leasinggesellschaft als Käufer), Leasingnehmer/innen (als Nutzer/innen bzw. Mieter/innen) und Lieferanten (Autohändler/innen als Verkäufer). Bei der Kreditfinanzierung gibt es zwei Vertragspartner: die Kreditgeber/innen (meist eine Bank) und Kreditnehmer/innen.
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Eigentumsstatus: Beim Leasinggeschäft ist die Leasinggesellschaft Eigentümerin des Fahrzeugs und nicht ein/e Leasingnehmer/in als Nutzer/in oder Mieter/in. Erst beim Kauf des Fahrzeugs zum Restwert geht es in deren Eigentum über. D. h., über das Fahrzeug kann nicht frei verfügt werden.
Bei der Kreditfinanzierung geht das Fahrzeug in das Eigentum des/der Kreditnehmer/in (Fahrzeugkäufer/in) über, wobei bis zur vollständigen Bezahlung das Fahrzeug ohne Zustimmung der Bank nicht weiterverkauft oder verschenkt werden darf (Eigentumsvorbehalt).
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Höhe monatliche Raten: Wird beim Leasinggeschäft ein Restwert vereinbart, dann sind die monatlichen Raten geringer als bei der Kreditfinanzierung.
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Staatliche Gebühren: Beim Leasinggeschäft wird eine (Bestand-)Vertragsgebühr (Rechtsgeschäftsgebühr) in der Höhe von 1 % der Leasingentgelte verrechnet. Bei der Kreditfinanzierung fallen 0,8 % an Kreditvertragsgebühr von der Kreditsumme an.
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Eigenmittel: Beim Leasinggeschäft können Eigenmittel (Eigenleistungen) zur Reduktion der monatlichen Leasingrate (Entgeltvorauszahlung) bzw. zur Sicherstellung von Forderungen (Kautionen bzw. Depotzahlungen) eingesetzt werden. Wird eine Kreditfinanzierung überlegt und sind Eigenmittel vorhanden, so können diese bereits im Vorhinein die erforderliche Kredithöhe reduzieren.
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Wertminderung/Restwert: Beim Leasinggeschäft ist der Marktwert des Fahrzeugs entscheidend. Die Differenz zum kalkulierten Restwert wird zahlungswirksam. Wurde ein Fahrzeug über einen Kredit finanziert, dann vermindert sich dessen Wert ebenfalls. Dafür sind aber keine weiteren Zahlungen zu leisten.
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Umsatzsteuer: Die Leasingraten sind umsatzsteuerpflichtig. Beim Kauf des Fahrzeugs per Vertragsende wird ebenfalls Umsatzsteuer für den zu bezahlenden Restwert fällig. Bei der Kreditfinanzierung ist der Kaufpreis des Fahrzeugs (Anschaffungswert) umsatzsteuerpflichtig.
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Steuerliche Behandlung: Für Privatpersonen gibt es in steuerlicher Hinsicht keinen Unterschied zwischen einem Leasinggeschäft und einer Kreditfinanzierung.
Hinweise für Unternehmen: In der Regel ergeben sich steuerliche Vorteile gegenüber einem Kauf. Die Leasingraten können als Aufwand verbucht werden. Das Fahrzeug stellt keine Verbindlichkeit dar und scheint nicht in der Bilanz auf. Investitionsbegünstigt ist die Leasinggesellschaft.
Bei einer Kreditfinanzierung wird ein Fahrzeug als Anlagegut bilanziert. Die Kreditraten werden in Tilgungsanteil und Zinsen aufgeteilt. Das Anlagegut kann für die volle Abschreibungsdauer ("AfA") genutzt werden. Beim Leasinggeschäft umfasst die Grundmietzeit maximal 90 % der Abschreibungsdauer. Investitionsbegünstigt ist der/die Kreditnehmer/in.
Exkurs: "AfA" ist die gebräuchliche Abkürzung für "Absetzung für Abnutzung". Das bedeutet, dass
Unternehmen Güter, die länger als ein Jahr lang verwendet werden, nach ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abschreiben können. D. h., es werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten gleichmäßig auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung verteilt.
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Serviceleistungen: Beim Leasinggeschäft wird häufig Unterstützung für die Auswahl des passenden Fahrzeugs angeboten. Das Aushandeln eines Rabatts liegt allerdings meist bei den Leasingnehmer/innen.
Versicherungsprämien für die verpflichtende Haftpflichtversicherung bzw. für weitere Versicherungen wie eine Kfz-Kasko- oder Kfz-Insassenversicherung sind über die Leasinggesellschaft oftmals günstiger. Diese kann bessere Konditionen bieten, da sie einen "Großabnehmerstatus" bei den Versicherungen hat. Bei Abschluss eines Kreditvertrages sind solche objektbezogenen Zusatzleistungen nicht üblich.
Hinweis für Unternehmen: Mitunter werden Service- und Fuhrpark-Verwaltungsverträge bzw. eine Tankabwicklung (spezielle Konditionen mit Mineralölfirmen) angeboten.
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