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Die Ablebens-Versicherung (Risiko-Versicherung) ist die günstigste Form,
die Familie (Hinterbliebene), eine begünstigte Person oder einen offenen
Kredit-Betrag abzusichern.
| Lebensversicherungen |
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Klassische Lebensversicherungen
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Fondsgebundene Lebensversicherungen
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Prämienpension (staatlich geförderte Zukunftsvorsorge) |
| Ablebens-Versicherungen (Risiko-Versicherungen) |
Mit einer Ablebens-Versicherung können Hinterbliebene bzw. eine begünstigte Person finanziell abgesichert werden. Mit einer Ablebens-Versicherung kann auch ein offener Kredit-Betrag abgesichert werden (Kreditrestschuld-Versicherung). Stirbt der/die Kreditnehmer/in während der Kredit-Laufzeit, dann deckt die Versicherungssumme diesen ab.
| 1. | Erste Überlegungen zur Ablebens-Versicherung |
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Was spricht für eine Ablebens-Versicherung?
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Absicherung Hinterbliebener: Stirbt die versicherte Person während der Versicherungs-Laufzeit, dann erhalten Hinterbliebene bzw. eine begünstigte Person die Versicherungssumme ausbezahlt.
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Niedrige Prämie: Eine reine Ablebens-Versicherung ist die günstigste Möglichkeit, Personen oder einen offenen Kredit-Betrag abzusichern.
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Transparenz: Die Versicherungs-Kosten sind überblickbar. Dies ist bei kombinierten Versicherungen schwieriger.
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Was ist persönlich gut zu überlegen?
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Vertrags-Laufzeit: Für die Wahl der Versicherungs-Laufzeit ist die Einschätzung der eigenen Lebenserwartung wichtig. Ebenso ist die notwendige Dauer der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen, einer begünstigten Person oder eines offenen Kredit-Betrages zu bedenken.
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Höhe Versicherungssumme: Diese soll im Todesfall die Hinterbliebenen (Familie, begünstigte Person) finanziell gut absichern. Bzw. den offenen Kredit-Betrag decken.
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Kombinierte Produkte: Viele Lebensversicherungen werden in Kombination mit einem Ablebensschutz angeboten. Bei gleich hoher Versicherungssumme sind die Prämien einer kombinierten Versicherung generell höher, da auch Kapital aufgebaut wird.
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Versicherungs-Beratung: Die Vielfalt an Möglichkeiten im Lebensversicherungs-Bereich erfordert eine genaue Analyse der persönlichen Bedürfnisse und einen Vergleich der Angebote. Konzessionierte Versicherungsmakler beraten unabhängig und nach dem "Best Advice"-Prinzip. Insbesondere für eine Ablebens-Versicherung lohnt sich ein genauer Vergleich.
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| 2. | Die Eckpunkte der Ablebens-Versicherung |
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Die Ablebens-Versicherung ist die günstigste Möglichkeit, Hinterbliebene bzw. eine begünstigte Person finanziell abzusichern. Ebenso um die Abdeckung eines offenen Kredit-Betrages im Todesfall zu gewährleisten.
Beim Abschluss einer Ablebens-Versicherung sind bei der Vertrags-Gestaltung folgende Punkte zu berücksichtigen:
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Bezugsberechtigung: Ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen können Ehepaare oder Geschäftspartner/innen eine Ablebens-Versicherung gemeinsam für zwei Personen abschließen ("auf zwei Leben", "auf Gegenseitigkeit" oder "auf verbundene Leben").
Hinweis: Diese Gestaltungsmöglichkeit ist günstiger als die Einzahlung für zwei Einzel-Verträge. Begünstigte/r ist jeweils der/die andere Partner/in.
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Versicherungssumme: Diese ist frei wählbar und stellt eine garantierte Leistung des Versicherers für den Todesfall dar. Für die Auswahl der Höhe der Versicherungssumme ist jener Lebensstandard ausschlaggebend, der für Hinterbliebene bzw. eine begünstigte Person erhalten werden soll. Oder anders ausgedrückt: Stirbt die versicherte Person, sollte die Versicherungssumme die daraus entstehende Einkommenslücke abdecken.
Hinweis: Für "jüngere" Hinterbliebene wie Kinder empfiehlt es sich, eine höhere Versicherungssumme abzuschließen. Für "ältere" Hinterbliebene kann eine geringere Versicherungssumme ausreichend sein, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
Die Versicherungssumme kann während der Vertrags-Laufzeit (Vertragsverlauf) gleich bleiben oder fallen:
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Gleichbleibender Verlauf: Die vereinbarte Versicherungssumme bleibt über die gesamte Vertrags-Laufzeit konstant. D. h., der Versicherer zahlt im Ablebensfall immer gleich viel aus.
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Fallender Verlauf: Die vereinbarte Versicherungssumme fällt über die Vertrags-Laufzeit um einen jährlich konstanten Betrag (linear) und erreicht per Laufzeitende einen Wert von Null.
Hinweis: Diese Art der Ablebens-Versicherung wird insbesondere für Kreditrestschuld-Versicherungen gewählt. D. h., die Versicherungssumme deckt den jeweils noch aushaftenden Kredit-Betrag ab. Die Prämienhöhe ist niedriger als bei einem gleichbleibenden Verlauf.
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Prämienhöhe: Die Prämienhöhe variiert je nach Eintrittsalter, Geschlecht (Lebenserwartung), Gesundheitszustand, Höhe der Versicherungssumme und Vertrags-Laufzeit. Ein ausschlaggebender Faktor für die Prämienhöhe ist die Ablebens-Wahrscheinlichkeit während der Versicherungsdauer.
Jener Prämienanteil, der das Ablebens-Risiko deckt (Risikoprämie), wird auf Grundlage der "österreichischen Sterbetafel" berechnet. Folgende Faktoren sind ausschlaggebend für die Ermittlung der jeweiligen Risikoprämie:
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Eintrittsalter, Geschlecht: Diese bestimmen das Ablebens-Risiko der versicherten Person. Je älter die Versicherungsnehmer/innen bei Vertragsunterzeichnung sind, desto höher fällt die Versicherungs-Prämie aus. Frauen bezahlen grundsätzlich weniger, da sie statistisch gesehen länger leben als Männer.
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Vertrags-Laufzeit: Die Versicherungsdauer richtet sich nach der benötigten Länge eines Versicherungsschutzes und ist frei wählbar. Das Alter der versicherten Person und deren Sorgepflichten sind dabei u. a. von Bedeutung.
Je länger die Versicherungsdauer gewählt wird, desto höhere Versicherungs-Prämien sind zu zahlen. Denn mit Fortschreiten der Versicherungsdauer erhöht sich das statistische Ablebens-Risiko.
Achtung: Eine zu kurze Versicherungs-Laufzeit kann nachteilig sein. Wird ein Versicherungs-Vertrag z. B. auf 10 Jahre und dann wiederum auf 10 Jahre abgeschlossen, verschlechtern sich mit dem Neueinstieg (Neuvertrag) die Versicherungs-Konditionen. Die Hauptgründe dafür sind beispielsweise das höhere Eintrittsalter und ein evtl. schlechterer Gesundheitszustand.
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Gesundheitszustand, Lebensweise: Krankheiten und Risiko-Faktoren erhöhen die Versicherungs-Prämien. Rauchen zählt als Risiko-Faktor. Raucher/innen zahlen in der Regel höhere Versicherungs-Prämien.
Mit höheren Versicherungs-Prämien müssen auch jene Menschen rechnen, die beispielsweise übergewichtig sind, Vorerkrankungen haben, Berufsgefahren ausgesetzt sind (z. B. Soldaten, Polizisten, Berufspiloten) oder gefährliche Hobbies (z. B. Motorsport, Tiefseetauchen, Fallschirmspringen) ausüben.
Achtung: Krankheiten und Risikofaktoren sind auf jeden Fall wahrheitsgemäß anzugeben, da sonst der Versicherer die Auszahlung im Schadensfall verweigern kann (Leistungsfreiheit).
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Es ist empfehlenswert, die Höhe der Versicherungs-Prämie genau auf die versicherte Person und deren Lebensumstände abzustimmen. Manche Versicherer bieten Sondertarife für Nichtraucher an oder für Personen ohne schwere Krankheiten in der Familie. Mitunter ist eine Mindest-Versicherungssumme gefordert. Solche Angebote sind individuell abzuwägen.
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Versicherungsende: Die Ablebens-Versicherung endet mit Ablauf oder im Todesfall der versicherten Person:
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Ablauf: Der Versicherungsschutz endet mit dem vereinbarten Ablauftermin. Im Erlebensfall "verfallen" die einbezahlten Prämien bzw. kommen der Versicherungsgemeinschaft zugute.
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Ableben: Stirbt der/die Versicherte während der Versicherungs-Laufzeit, endet der Versicherungsschutz. Die Versicherungssumme wird an die Hinterbliebenen (Familienmitglieder) oder eine namentlich genannte begünstigte Person ausbezahlt.
Für die Leistungserbringung kann vom Versicherer die Übergabe der Versicherungs-Polizze verlangt werden. Es sind eine amtliche Sterbeurkunde und der Nachweis über die Todesursache des/der Versicherten vorzulegen. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss dieser Erhebungen.
Hinweise: Der Versicherer zahlt nicht oder nur eingeschränkt, wenn Angaben zu Risikofaktoren wie Gesundheitszustand, Berufsgefahren oder riskanten Hobbies unvollständig oder unwahr angegeben wurden. Ebenso sind Haftungs-Einschränkungen zu beachten, wenn der Tod während der Ausübung einer Extremsportart, eines professionellen Trainings oder Wettrennens eintrat. Sofern diese Risiken nicht mitversichert waren.
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