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Das Angebot an privaten Altersvorsorge-Möglichkeiten ist vielfältig. Die Prämienpension ist eine staatlich geförderte Zukunftsvorsorge.
| Lebensversicherungen |
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Klassische Lebensversicherungen
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Fondsgebundene Lebensversicherungen
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Prämienpension (staatlich geförderte Zukunftsvorsorge) |
| Ablebens-Versicherungen (Risiko-Versicherungen) |
Der österreichische Gesetzgeber fördert seit 2003 die private Altersvorsorge. Per 1. Jänner 2003 wurde das Modell der "staatlich geförderten Pensionsvorsorge" eingeführt. Sie wird auch "prämienbegünstigte" oder "neue Zukunftsvorsorge" (kurz: Prämienpension) genannt. Die Prämienpension ist mit einer Kapitalgarantie ausgestattet und bei widmungsgemäßer Verwendung komplett steuerfrei.
| 1. | Erste Überlegungen zur Prämienpension |
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Die Prämienpension ist die staatlich geförderte Möglichkeit der privaten Altersvorsorge. Seit 2003 wurden mehr als 1 Million Verträge in diesem Bereich abgeschlossen.
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Was spricht für eine Prämienpension?
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Steuerfreiheit: Bei widmungsgemäßer Verwendung des Kapitals nach der Mindest-Bindungsfrist (10 Jahre) sind die Leistungen steuerfrei. Damit entfallen die Versicherungs-, Kapitalertrags- und Einkommens-Steuer.
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Staatliche Prämie, Aktienanteil: Die staatliche Prämie erhöht jährlich den Veranlagungsbetrag. Der Aktienanteil erhöht die Ertragschancen.
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Kapitalgarantie: Die einbezahlten Netto-Beiträge zuzüglich der staatlichen Förderung sind gegen Verluste abgesichert. Per Laufzeitende werden diese auf jeden Fall wieder ausbezahlt. Abzüge aufgrund der Inflationsrate sind möglich.
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Frühe Zusatzpension: Die Auszahlung einer lebenslangen Zusatzpension ist prinzipiell nach 10 Jahren Vertrags-Laufzeit möglich. Voraussetzung dafür ist die Vollendung des 40. Lebensjahres.
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Was ist persönlich gut zu überlegen?
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Mindest-Bindungsfrist: Das einbezahlte Kapital ist für 10 Jahre gebunden. Eine vorzeitige Auszahlung ist nicht vorgesehen. Daher ist es wichtig, vorab zu überlegen, ob die Mindest-Laufzeit eingehalten werden kann.
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Langfristiger Vertrag: Eine Änderung der geplanten Vorsorgestrategie kann finanzielle Nachteile bringen. Wird nach 10 Jahren eine Auszahlung des Kapitals beantragt und das Geld nicht für eine Zusatz-Pension verwendet, dann ist die Hälfte der Prämien zurückzuzahlen und Erträge sind nachzuversteuern. Daher ist die Vertrags-Laufzeit genau zu überlegen.
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Übergang in Nachlass: Im Todesfall des/der Versicherungsnehmer/in gehen die Ansprüche auf die gesetzlichen Erben bzw. Erbinnen über. Dazu zählen (Ehe-)Partner/innen und Kinder bis zum 27. Lebensjahr. Es kann keine namentlich begünstigte Person außerhalb dieses Kreises gewählt werden.
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Fixe Rahmenbedingungen: Die staatliche Förderung ist auf einen Höchstbetrag begrenzt. Für die Veranlagungsstrategie und Förderkonstruktion gelten gesetzliche Regelungen. Der Aktienanteil ändert sich - bei neuen Verträgen - je nach Lebensalter.
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Garantiekosten: Die Kosten für die Kapitalgarantie schmälern die Ertragschancen. Die Kapitalgarantie gilt in der Regel nur dann, wenn eine lebenslange Pension bezogen wird. Es ist zu überlegen, ob eine solche unbedingt notwendig ist.
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Versicherungs-Beratung: Die Vielfalt an Möglichkeiten im Lebensversicherungs-Bereich erfordert eine genaue Analyse der persönlichen Bedürfnisse. Insbesondere für eine Prämienpension lohnt sich ein genauer Angebots-Vergleich.
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| 2. | Die Eckpunkte der Prämienpension |
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Eine Prämienpension kann als index-, fondsgebundene oder klassische Lebensversicherung abgeschlossen werden. Der Prämienpensions-Vertrag sollte den persönlichen Bedürfnissen und der persönlichen Risikoneigung entsprechen. Die gleichbleibenden Rahmenbedingungen eines Prämienpensions-Vertrages sind:
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Vertrags-Gestaltung: Im Versicherungs-Vertrag sind die Versicherungssumme, die Prämienhöhe, die Vertrags-Laufzeit uvm. genau geregelt. Die wichtigsten Punkte sind:
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Versicherungssumme: Diese bezeichnet die garantierte Kapitalleistung des Versicherers laut Versicherungs-Bedingungen. Sie ist individuell wählbar und hängt davon ab, wie viel Kapital angespart werden soll bzw. in welcher Höhe eine Zusatz-Pension benötigt wird. Weiters ist sie abhängig davon, wie lange die Vertrags-Laufzeit gewählt wird. Versicherer legen in der Regel eine Modellrechnung über die Leistungen nach Ablauf der Vertrags-Laufzeit vor.
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Prämienhöhe: Die Prämienhöhe ist frei wählbar. Die Versicherungs-Prämien werden in der Regel monatlich einbezahlt. Sie können auch jährlich geleistet werden. Die Einzahlung über einen Einmalbetrag ist nicht vorgesehen.
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Vertrags-Laufzeit: Je länger in einen Vertrag einbezahlt wird, desto mehr greift der Zinseszinseffekt. D. h. die Veranlagungserträge und die staatlichen Prämien erhöhen laufend den Kapitalbetrag und führen zu höheren Erträgen.
Hinweis: Die Mindest-Laufzeit (Mindest-Bindungsfrist) beträgt 10 Jahre. Vor Ablauf dieser Frist kann keine Auszahlung beantragt werden. Eine Rückkaufs-Möglichkeit ist in dieser Zeit nicht vorgesehen.
Beispiel: Ein Mann beginnt mit 20 Jahren monatlich € 30,-- in einen Prämienpensions-Vertrag mit 45 Jahren Laufzeit einzubezahlen. Angenommen werden eine durchschnittliche Wertsteigerung der veranlagten Beiträge (Performance) von 6 % und eine durchschnittliche staatliche Förderung von 9 % pro Jahr. Die Versicherungs-Kosten oder etwaige Gebühren sind in diesem Beispiel nicht berücksichtigt.
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Bei Pensionsantritt mit 65 Jahren erhält er eine ungefähre monatliche Zusatzpension über € 310,--. Ein Kapitalbetrag von mehr als € 77.000,-- wurde erzielt.
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Davon sind ungefähr 20 % über die laufenden Beiträge einbezahlt worden.
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Anteil der staatlichen Förderung beläuft sich auf ca. 2 %.
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Die Erträge aus der Veranlagung umfassen 77 %.
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Jährliche Wertsteigerung: Je höher die jährliche Wertsteigerung der Veranlagung (Performance) ausfällt, desto höher ist später die monatliche Zusatzpension.
Beispiel: Werden anstelle von 6 % Wertsteigerung nur 3 % Performance angenommen, könnte nur knapp die Hälfte an Kapital erzielt werden. Der Anteil der einbezahlten Beiträge beliefe sich dann auf ungefähr 48 %. Die staatliche Förderung hätte einen Anteil von ungefähr 4 %.
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Staatliche Prämie: Die staatliche Förderung ist gesetzlich geregelt und erhöht den angesparten Kapitalbetrag jährlich.
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Staatliche Prämie: Sie beträgt zwischen 8,5 und 13,5 % auf die einbezahlten Jahresprämien. Festgelegt wird sie für das folgende Jahr per Ende November. Veröffentlicht wird die Höhe der Prämie vom Bundesministerium für Finanzen.
Sie setzt sich aus zwei Anteilen zusammen: gleichbleibend, d. h. fix, sind 5,5 %. Variabel sind 3 bis 8 %. Der variable Teil orientiert sich an der Sekundärmarktrendite, d. h. dem Renditeniveau von festverzinslichen Wertpapieren.
Für das Ausmaß der staatlichen Förderung zählt die einbezahlte Beitragssumme per Ende des Jahres. Die Förderung ist somit unabhängig vom Monat des Vertrags-Abschlusses oder der Vertrags-Laufzeit.
Hinweis: Die höchstmögliche Prämie kann auch für Verträge, die während des Jahres abgeschlossen wurden, erzielt werden. Z. B. mit einer einmaligen Zusatzzahlung, d. h. einer Aufstockung bis zum Höchstbetrag.
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Prämie als Zuschuss: Die Prozentangabe der staatlichen Prämie ist weder eine Angabe zum erwarteten Ertrag der Veranlagung (Performance) noch ein Zinssatz. Die staatliche Prämie ist ein Zuschuss auf die einbezahlten jährlichen Beträge (nicht auf das angesparte Kapital). Sie wird bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter gewährt und ist begrenzt auf den Höchstbetrag.
Beispiel: Für 2010 wurde der höchstmögliche prämienbegünstigte Einzahlungsbetrag auf € 2.263,79 festgelegt. Dieser ist abhängig von der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (1,53 % des 36-fachen eines Kalendermonats). Die staatliche Prämie beträgt für dieses Jahr 9 %. Demnach beläuft sich die höchstmögliche Prämie auf € 203,74. Für die meisten Verträge wird aber wesentlich weniger einbezahlt.
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Kapitalgarantie: Die einbezahlten Beiträge zuzüglich der staatlichen Prämien sind vor Verlusten sicher. D. h., sie werden auf jeden Fall am Vertragsende wieder ausbezahlt. Eine Wertanpassung an die Inflationsrate ist möglich. Ist eine solche nicht vereinbart, dann handelt es sich um eine nominelle Kapitalgarantie. Bei nicht widmungsgemäßer Verwendung als Zusatz-Pension kann die Kapitalgarantie verloren gehen.
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Veranlagungs-Vorschriften: Von den einbezahlten Versicherungs-Beiträgen (Brutto-Prämien) werden die Versicherungs-Kosten abgezogen. Daraus ergeben sich die Netto-Prämien, die in Aktien und Anleihen veranlagt werden. Der Versicherer muss die einbezahlten Netto-Prämien nach den gesetzlichen Richtlinien veranlagen:
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Anteil Aktien: Seit 1. Jänner 2010 gilt das Lebenszyklus-Modell. Je nach Alter des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin ist ein unterschiedlich hoher Aktienanteil vorgesehen. Je älter diese/r wird, desto geringer wird der Aktienanteil: von 30 % bis 15 % (§ 108h Abs.1 EStG).
Für vorher geschlossene Verträge gilt ein Aktienanteil von 30 %. Auf unwiderruflichen Wunsch können Versicherungsnehmer/innen auf das Lebenszyklus-Modell umsteigen.
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Anteil Anleihen: Die restlichen Netto-Prämien werden in der Regel in festverzinsliche Anleihen investiert.
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Die Fondsanteile werden zum jeweiligen aktuellen Kurswert erworben. Erwirtschaftete Erträge werden nicht ausgeschüttet, sondern wiederveranlagt (thesauriert). Die Wertsteigerung einer Veranlagung (Performance) ist von der Entwicklung der Kapitalmärkte abhängig. Es handelt sich daher um unverbindliche Angaben.
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Versicherungsende: Eine Prämienpension endet in der Regel mit Ablauf der Vertrags-Laufzeit oder durch Ableben der versicherten Person (in der Regel der/die Versicherungsnehmer/in).
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Ablauf: Nach Ablauf der Mindest-Vertrags-Laufzeit von 10 Jahren und nach Vollendung des 40. Lebensjahres kann aus einem Prämienpensions-Vertrag eine Zusatz-Pension bezogen werden. Die Prämienpension ist zur Altersvorsorge gedacht. Eine Auszahlung als Einmalbetrag ist möglich.
Achtung: Wird der Einmalbetrag für keine andere Pensionsvorsorge verwendet, entfällt die Steuerfreiheit. Evtl. Veranlagungserträge sind in diesem Fall nachzuversteuern und die Hälfte der staatlichen Förderung ist zurückzuzahlen
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Ableben: Stirbt der/die Versicherungsnehmer/in vor Ablauf der vereinbarten Vertrags-Laufzeit, dann erhalten die Hinterbliebenen den vorhandenen Kapitalbetrag zuzüglich der Erträge als monatliche Zusatz-Pension ausbezahlt. D. h. so lange, bis die Deckungsrückstellung aufgebraucht ist.
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Steuerliche Behandlung: Bei widmungsgemäßer Verwendung als Pensionsvorsorge gilt eine umfassende Steuerfreiheit. Es ist weder eine Versicherungs-Steuer (4 bis 11 % bei Lebensversicherungen) noch eine Kapitalertrags-Steuer (25 % auf erwirtschaftete Erträge) noch Einkommens-Steuer zu bezahlen.
Hinweis: Mit dem Versicherungsantrag wird eine pauschale Befreiung für die Einkommenssteuer in Höhe der staatlichen Förderung beantragt.
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